Prüfung von Steigleitern: Sicher nach oben und unten!
Steigschutzleitern oder kurz Steigleitern sind nach EN 353-1 eine Sicherheitsvariante beim Aufsteigen und Absteigen auf alle Anlagentypen. Darunter fallen vor allem Anlagen, in denen Höhenarbeiten notwendig sind. Maste, Gebäude, Stahlkonstruktionen, Industrieanlagen, aber auch Schächte, Kamine, Schornsteine, Tanks, Silos oder andere schwer zugängliche Einsatzorte, in denen Steigleitern zum Einsatz kommen.
Eine Steigleiter unterliegt Vorschriften als vertikale permanente Zugangswege (ASR 1.8 / Arbeitssicherheit der Verbindungswege), BGI 694 / DGUV Leitern (Umgang mit Leitern und Tritten) sowie BGV D36 (Leitern und Tritte), sodass sie eine regelmäßigen Wartung und Überprüfung benötigt, um stets höchste Sicherheit gewährleisten zu können. Wir als zertifizierter Dienstleister für Leiterprüfung nach den aktuellen DGUV Regeln prüfen Ihre Steigleitern deutschlandweit. Eine Steigleiter mit Rückenschutz sowie andere Aufstiegsleitern unterliegen der DIN EN 131. DIN-Normen sind immer Empfehlungen und stellen keine verbindliche rechtliche Grundlage dar. Sobald jedoch in Arbeitsschutzvorschriften die DIN-Norm erwähnt wird, ist diese bindend.
Wie oft müssen Steigleitern geprüft werden?
Die Arten, Fristen und der Umfang von wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfungen von Steigschutzleitern richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, natürlich unter Berücksichtigung der Hinweise des Herstellers. Empfehlenswert ist eine jährliche Steigschutzleiterprüfungen. Doch je nach Gefährdungsbeurteilung kann sich dieses Prüfungsintervall verkürzen (in aggressiver Umgebung) oder verlängern (in trockener Umgebung). Weitere Informationen zu Prüffristen von Steigschutzleitern finden sich in der DGUV Regel 112-198 (ehem. BGR/GUV-R 198).
Wer darf Steigleitern prüfen?
Die Prüfung von Leitern und Tritten sind nur von sachkundigen Personen durchzuführen, also Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Steigleitern gesammelt haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DGUV Regeln, DIN-Normen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand von Steigleitern beurteilen können. Es darf also nicht jeder Ihre Leitern prüfen. Wir prüfen alle Arten von Leitern, freistehende Steigleitern, innenliegende Leitern, Steigleitern in Schächten als auch Leitern in Siloanlagen. Dabei halten wir uns sowohl an die gesetzlichen Vorschriften sowie an die Empfehlung des Herstellers. Die Ergebnisse einer Steigleiterprüfung sind stets im Leiternprüfbuch zu dokumentieren. Nach erfolgreicher Prüfung wird auf der Leiter die “Prüfplakette Leitern” angebracht.
Sie suchen eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten? Dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne individuell und bedürfnisorientiert: +49 (0) 261 98 399 420

