PSAgA-Prüfung: jährlich ein Muss
Wenn Sie eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gewerblich nutzen, dann sind Sie gesetzlich zu einer jährlichen PSAgA-Prüfung verpflichtet. Oft kommen PSAgA bei Höhenarbeiten der Feuerwehr oder in der Baumpflege und bei Höhensportarten in Kletterhallen und Hochseilgärten zum Einsatz.
Da jedes einzelne Element der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz dauerhaft hohen Belastungen ausgesetzt ist, ist es umso wichtiger diese regelmäßig zu warten und zu überprüfen, sodass die Sicherheit dieser Elemente stets zuverlässig gewährleistet werden kann.
Gleichzeitig erstellen wir für Sie eine ausführliche Dokumentationen.
Als zertifizierter Betrieb überprüfen wir, die Seilarbeit Bär GmbH, Ihre Ausrüstung nach dem DGUV Grundsatz 312-906.
Sie suchen eine befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz? Dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne individuell und bedürfnisorientiert: +49 (0) 261 98 399 420